Gesetzesartikel
Art. 169 ZGB – Wohnung der Familie
2 Entscheide, in denen Art. 169 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eheleute als Mitbetriebene in Pfandverwertung: Zustellung eines Zahlungsbefehls an den Ehemann als Dritteigentümer genügt auch für seine Funktion als Ehegatte; Rechtsvorschlag in paralleler Betreibung nicht wirksam (Art. 153 Abs. 2 SchKG)
- Erbe erhält Liegenschaft mit Nutzniessungsvorbehalt: Herabsetzungsklage abgewiesen, weil Erblasser keinen Schenkungswillen erkannte (Art. 527 Ziff. 1 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.