Gesetzesartikel
Art. 164 ZGB – Betrag zur freien Verfügung
2 Entscheide, in denen Art. 164 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehegattin verlangt vorsorglichen Vorsorgeunterhalt während Scheidungsverfahren: Keine gesetzliche Grundlage nach neuer Vorsorgerevision (Art. 163 ZGB)
- Ehegattin fordert offenen Unterhalt aus Scheidungsverfahren: Ansprüche aus Art. 163 ZGB gehören zur güterrechtlichen Auseinandersetzung, Rückweisung an Obergericht (Art. 205 Abs. 3 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.