Gesetzesartikel
Art. 16 ZUG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 16 ZUG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mindestversorgertaxen in Zürcher Jugendheimen: Keine Rückerstattung durch Heimatkanton, da Subventionscharakter (Art. 3 Abs. 2 lit. a ZUG)
- Heimatkanton haftet nicht für Schulheimkosten: Eigenständiger Unterstützungswohnsitz führt nicht zum Wegzug aus dem Wohnkanton (Art. 7 Abs. 3 lit. c, Art. 8 lit. c ZUG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.