Gesetzesartikel
Art. 16 RTVV – Werbung für alkoholische Getränke
2 Entscheide, in denen Art. 16 RTVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unzulässigkeit von Slogans und Claims im Sponsor-Billboard beim Rundfunksponsoring (Art. 12 Abs. 2 und 3, Art. 20 Abs. 2 RTVG)
- Nennung von ACS und TCS bei Verkehrsinformationen als zulässiges Sponsoring trotz FinöV-Abstimmung (Art. 18, 19 RTVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.