Gesetzesartikel
Art. 16 BGÖ – Beschwerde
2 Entscheide, in denen Art. 16 BGÖ eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement klagt gegen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Akteneinsicht bei der Schiedskommission: BGÖ ist auf Tarifgenehmigungsverfahren mit Einigungstarif anwendbar (Art. 2 Abs. 1 lit. a und Art. 3 Abs. 1 lit. a BGÖ)
- Bundeshausredaktor verlangt Amtshilfestatistik nach Ländern: Zugang verweigert wegen aussenpolitischer Risiken (Art. 7 Abs. 1 lit. d BGÖ)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.