Gesetzesartikel
Art. 156 ZPO – Wahrung schutzwürdiger Interessen
2 Entscheide, in denen Art. 156 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vater beantragt höhere Unterhaltsbeiträge im Scheidungsverfahren: Neue Begehren vor Bundesgericht unzulässig, Abänderung der vorsorglichen Massnahmen abgelehnt (Art. 179 Abs. 1 ZGB)
- Bank beantragt prozessuale Geheimhaltungspflicht für interne Verwaltungsratsprotokolle und DoJ-Verhandlungen: Bundesgericht ordnet strafbewehrtes Verbot für Dauer des Verfahrens an (Art. 156 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.