Gesetzesartikel
Art. 150 OR – Solidarforderung
2 Entscheide, in denen Art. 150 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Erbengemeinschaft bestreitet steuerliche Behandlung eines landwirtschaftlichen Grundstücks nach Privatentnahme: Objektive Eignung für landwirtschaftliche Nutzung trotz geringer Fläche und Hobbyschafhaltung entscheidend (Art. 6 Abs. 1 BGBB)
- Miteigentümer verkaufen Liegenschaft gemeinsam: Jeder kann seinen Kaufpreisanteil einzeln einklagen (Art. 150 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.