Gesetzesartikel
Art. 15 UVV – Behandlung im Spital
2 Entscheide, in denen Art. 15 UVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Teilinvalidenrentnerin verliert nach Erreichen des AHV-Rentenalters nicht automatisch Anspruch auf Heilbehandlungskosten: Erhalt der verbleibenden Erwerbsfähigkeit bleibt massgeblich (Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG)
- Unfallversicherte mit Tetraplegie erhält Hauspflege durch nicht tarifvertraglich gebundene Spitex: Kostenübernahme durch Unfallversicherer bleibt trotz fehlendem Vertragsbeitritt wirksam (Art. 18 UVV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.