Gesetzesartikel
Art. 15 StGB – Rechtfertigende Notwehr
2 Entscheide, in denen Art. 15 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schizophrener Täter greift Versicherungsmittarbeiter mit Motorsäge an: Putativnotwehr wegen Wahnvorstellung nicht gegeben, mehrfache versuchte Tötung festgestellt (Art. 111 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB)
- Notwehrexzess nach verbaler Provokation: Entschuldbarkeit verneint, Strafmilderung nach Art. 16 Abs. 1 StGB (Art. 111 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.