Gesetzesartikel
Art. 15 StG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 15 StG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Verheirateter Steuerpflichtiger mit Ehefrau in Luzern und Kindern in Zug: Steuerlicher Wohnsitz in Luzern festgestellt, obwohl er in Zug arbeitet und sich dort gesellschaftlich engagiert (Art. 8 Abs. 2 StG/LU)
- Holdinggesellschaft vermittelt Übernahme einer US-Aktiengesellschaft: Umsatzabgabe fällig, da Verhandlungsführung kausale Mitverursachung des Geschäftsabschlusses darstellt (Art. 13 Abs. 1 StG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.