Gesetzesartikel
Art. 15 MschG – Berühmte Marke
2 Entscheide, in denen Art. 15 MschG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Italienischer Möbelhersteller verlangt Unterlassung der Nutzung des Namens 'Baxter' durch Schweizer Hotelbetreiber: Keine Verwechslungsgefahr wegen fehlender Gleichartigkeit und mangelnder Bekanntheit (Art. 3 Abs. 1 lit. b MSchG)
- Apple Inc. beantragt Markeneintragung für APPLE für Schmuck und Spielzeug: Zeichen gilt wegen weltweiter Berühmtheit nicht als beschreibend, originäre Unterscheidungskraft bejaht (Art. 2 lit. a MSchG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.