Gesetzesartikel
Art. 15 BGÖ – Verfügung
2 Entscheide, in denen Art. 15 BGÖ eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Emissionsgemeinschaften und Grossimporteure wehren sich gegen Veröffentlichung ihrer CO2-Vollzugsresultate 2014: Zugang nach Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) wird bestätigt
- Greenpeace verlangt Zugang zu EMI-Daten des Kernkraftwerks Leibstadt: Öffentlichkeitsprinzip gebietet Herausgabe trotz Löschung durch ENSI (Art. 5 BGÖ)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.