Gesetzesartikel
Art. 147 StGB – Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage
2 Entscheide, in denen Art. 147 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführerin bestellt im Namen ihrer Ex-Freundin Waren im Internet: Betrugstatbestand erfüllt, Opfermitverantwortung verneint, Strafreduktion nach Art. 54 StGB abgelehnt (Art. 146 Abs. 1 StGB)
- Beschwerdeführer nutzt junge Erwachsene und Scheinfirmen für massiven Betrug mit Mobiltelefonen und Warenbestellungen: Schuldsprüche bestätigt, aber 22 Fälle von Computerbetrug korrigiert zu Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.