Gesetzesartikel
Art. 147 StG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 147 StG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerpflichtiger mit Wohnsitz in Israel verpasst Frist für Beschwerde gegen Bundessteuerentscheid und begründet Einsprache gegen Ermessensveranlagung unzureichend (Art. 42 Abs. 1 BGG, Art. 48 Abs. 2 StHG)
- Steuerpflichtige beantragt Nichtigkeit von Nachsteuer- und Bussenverfügungen wegen formeller und inhaltlicher Mängel sowie Wiederherstellung der Rechtsmittelfrist: alle Rügen abgewiesen (Art. 151 Abs. 1 DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.