Gesetzesartikel
Art. 142 ZPO – Beginn und Berechnung
2 Entscheide, in denen Art. 142 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kollokationsklage im Konkurs: Klagefrist wird durch COVID-19-Gerichtsferienverordnung verlängert, Art. 145 Abs. 1 ZPO ist anwendbar (Art. 250 Abs. 2 SchKG)
- Klage nach Nichteintretensentscheid: Monatsfrist beginnt mit Zustellung, nicht Rechtskraft; Beschwerde abgewiesen (Art. 63 Abs. 1 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.