Gesetzesartikel
Art. 14 VwVG – Zeugeneinvernahme: Zuständigkeit
2 Entscheide, in denen Art. 14 VwVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Serbischer Staatsangehöriger verrichtet Reinigungsarbeiten und hilft auf Baustelle: Einreiseverbot für drei Jahre wegen illegaler Erwerbstätigkeit und sofort vollstreckbarer Wegweisung (Art. 67 Abs. 2 Bst. a AIG)
- Asylbewerberinnen aus Sri Lanka reichen zweites Gesuch mit neuen Vorbringen zur sexuellen Belästigung und LTTE-Familienzugehörigkeit ein: Unglaubhaftigkeit führt zur Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.