Gesetzesartikel
Art. 14 NHV – Biotopschutz
2 Entscheide, in denen Art. 14 NHV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gemeinden planen Fuss- und Wanderweg durch schutzwürdiges Tobel: Eingriff in Lebensraum für Baumfalken und andere Brutvögel ist nicht gerechtfertigt (Art. 18 NHG)
- Windpark Grenchenberg: Genehmigung teilweise verweigert wegen unzureichenden Schutzes von Wanderfalken und Heidelerchen trotz Gesamtinteressenabwägung (Art. 8 Abs. 2 RPG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.