Gesetzesartikel
Art. 139 StG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 139 StG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Darlehensvergabe in grossem Umfang ohne steuerliche Deklaration: Nachbesteuerung der Zinseinnahmen für 2010–2015 bestätigt (Art. 151 Abs. 1 DBG)
- Eheleute verlangen Korrektur der Ermessensveranlagung für Einkünfte aus Erotikbetrieben: Teileinkünfteverfahren bei direkter Bundessteuer 2009/2010 nicht berücksichtigt, Rückweisung (Art. 132 Abs. 3 DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.