Gesetzesartikel
Art. 139 OR – Verjährung des Regressanspruchs
2 Entscheide, in denen Art. 139 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Bürgschaftsgarantie: Verwirkungsfrist durch irrtümliche Parteibezeichnung gewahrt, analoge Anwendung von Art. 139 OR
- Aberkennungsklage gegen Rückforderung: Schiedsgericht zuständig trotz Vergleich, örtlich Praxisort massgebend (Art. 89 KVG, Art. 83 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.