Gesetzesartikel
Art. 137 ZGB: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 137 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehemann klagt gegen Unterhaltszahlungen nach italienischer Ehenichtigkeitserklärung: Unterhaltspflicht bleibt bis zum rechtskräftigen Abschluss des schweizerischen Verfahrens bestehen (Art. 109 Abs. 1 ZGB)
- Waisenkinder in Pflegefamilie mit Bewilligung: Anrechnung der Heimtaxe von Fr. 56.–58.– pro Tag zulässig, aber Unterhaltsbeiträge der Mutter konnten nicht korrekt berechnet werden (Art. 11 Abs. 1 lit. h ELG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.