Gesetzesartikel
Art. 13 MWSTG – Gruppenbesteuerung
2 Entscheide, in denen Art. 13 MWSTG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- TCM-Therapeuten in den Kantonen Aargau und Zürich erbringen ambulante Heilbehandlungen ohne kantonale Berufsausübungsbewilligung: Steuerausnahme nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG nicht gegeben, Leistungen steuerbar
- Pensionskasse als Gruppenträgerin: Verordnungsweiser Ausschluss von Mehrwertsteuergruppe verstösst gegen Gewaltenteilung (Art. 164 Abs. 2 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.