Gesetzesartikel
Art. 13 IVöB: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 13 IVöB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Bauunternehmen reichen Beschwerde gegen Zuschlagsentscheid nach individueller Zustellung erst zehn Tage nach SIMAP-Publikation ein: Frist beginnt mit Zustellung, nicht mit Publikation (Art. 15 Abs. 2 IVöB 2001)
- Stadt Zürich verwendet Unterkriterium 'Plausibilität' bei Vergabe von Ingenieurleistungen: Bewertung von Stundenaufwand und Nachvollziehbarkeit zulässig, nicht Verstoß gegen Transparenzprinzip (Art. 13 lit. f IVöB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.