Gesetzesartikel
Art. 13 FIFG – Verfahren und Rechtsschutz
2 Entscheide, in denen Art. 13 FIFG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Forschungsfinanzierung Horizon Europe: Verspätetes Gesuch trotz Prioritätenordnung abgewiesen, Verhältnismässigkeit der Sechsmonatsfrist bejaht (Art. 12c FIPBV)
- Innosuisse-Einstiegscoaching wegen fehlender technischer Daten abgelehnt: Amtsgeheimnis wahrt Patentneuheit, Beweispflicht liegt beim Gesuchsteller (Art. 29 Beitragsverordnung Innosuisse)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.