Gesetzesartikel
Art. 129 IPRG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 129 IPRG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Internationale Mietstreitigkeiten: Keine Analogie zu Art. 23 GestG, sondern allgemeine Vertragsgerichtsstände nach IPRG (Art. 16 LugÜ, Art. 112 IPRG)
- Dreiecksbetrug: Rechtliches Gehör verletzt, keine Zuständigkeit für Auslandstaten, Adhäsionsprozess zulässig (Art. 146 StGB, Art. 7 aStGB, Art. 129 IPRG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.