Gesetzesartikel
Art. 129 BGG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 129 BGG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gesuch um Erläuterung eines Urteils wegen unklarer Bezeichnung der entschädigungsberechtigten Partei im Dispositiv: Bundesgericht klärt, dass nur die anwaltlich vertretene Beschwerdegegnerin 1 gemeint ist (Art. 129 Abs. 1 BGG)
- Gesuchstellerin beantragt Erläuterung eines kantonalen Urteils nach Bundesgerichtsentscheid: Bundesgericht zuständig nur für eigene Entscheide, nicht für kantonale (Art. 129 BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.