Gesetzesartikel
Art. 128 OR – Fünf Jahre
2 Entscheide, in denen Art. 128 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Personalverleiherin muss Vorsorgebeiträge für eingesetzte Mitarbeitende entrichten, wenn der Einsatzbetrieb unter den betrieblichen Geltungsbereich eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags fällt (Art. 20 Abs. 3 AVG)
- Gebührenpflichtiger verlangt Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernsehempfangsgebühren: Anspruch besteht nur für Zeitraum ab 1. Januar 2010 (Art. 27 Abs. 2 MWSTG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.