Gesetzesartikel
Art. 126 StG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 126 StG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gesamteigentümer verlangen Abzug von Fr. 595'000.-- als wertvermehrende Aufwendungen bei Grundstückgewinnsteuer: Nachweis der effektiven Kosten fehlt, Abzug verweigert (Art. 12 Abs. 1 StHG)
- Verkauf eines Grundstücks aus dem Privatvermögen an eine beherrschte Aktiengesellschaft mit sofortiger Weiterveräusserung zum 2,7-fachen Preis: Veräusserungserlös nach Art. 12 Abs. 1 StHG unter Einbezug der verdeckten Kapitaleinlage bestimmt (Art. 12 Abs. 1 StHG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.