Gesetzesartikel
Art. 123 SchKG – Aufschub der Verwertung
2 Entscheide, in denen Art. 123 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Erbe klagt gegen Pfandverwertung einer ungeteilten Erbschaft: Zustellung an einen Miterben rechtmässig, Aufschubsgesuch am Steigerungstag missbräuchlich (Art. 49 SchKG)
- Betreibungsamt verzichtet auf Kostenvorschuss wegen plötzlicher Wegnahme: Kein Ermessensmissbrauch, Gläubiger trägt volle Verwertungskosten (Art. 68 Abs. 1 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.