Gesetzesartikel
Art. 122 KVV: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 122 KVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kind mit spinaler Muskelatrophie erhält KVG-Grundpflegebeiträge und IV-Hilflosenentschädigung: Keine Überentschädigung wegen fehlender funktionaler und sachlicher Kongruenz (Art. 69 Abs. 1 ATSG)
- Minderjährige mit spinaler Muskelatrophie erhält sowohl IV-Hilflosenentschädigung als auch KVG-Pflegebeiträge: Keine Überentschädigung bei Zusammentreffen von Geld- und Sachleistungen (Art. 69 Abs. 1 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.