Gesetzesartikel
Art. 120 UVV – Festsetzung der Prämien
2 Entscheide, in denen Art. 120 UVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Baufirma zahlt über eine GmbH mehr als eine Million Franken: Zahlungen vor Handelsregistereintrag und fehlende Dokumentation führen zur Qualifizierung als prämienpflichtiger Lohn (Art. 12 Abs. 1 AHVG)
- Selbstständiger Bauunternehmer mit Unfallfolgen: Invalidenrente berechnet auf Grundlage des vereinbarten berufs- und ortsüblichen Lohns ohne Anpassung an Lohnentwicklung (Art. 15 Abs. 1 und 2 UVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.