Gesetzesartikel
Art. 12 PA – Feststellung des Sachverhaltes
2 Entscheide, in denen Art. 12 PA eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Industriebetrieb beantragt Rückerstattung zu hoher Netznutzungsentgelte: Tarifprüfung nach Basisjahrprinzip zulässig, ElCom darf sich auf deklarierte Ist-Werte stützen (Art. 22 Abs. 2 lit. a StromVG)
- Universität Zürich bietet bei öffentlicher Ausschreibung nicht kostendeckend: Ausschluss wegen Verstoßes gegen Wettbewerbsneutralität möglich (Art. 11 BöB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.