Gesetzesartikel
Art. 12 LAID: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 12 LAID eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Erben zahlen Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf eines Geschäftshauses: Entschädigung als gewinnmindernde Anlagekosten bei der Grundstückgewinnsteuer anerkannt (Art. 12 Abs. 1 StHG)
- Verkauf eines Grundstücks aus dem Privatvermögen an eine beherrschte Aktiengesellschaft mit sofortiger Weiterveräusserung zum 2,7-fachen Preis: Veräusserungserlös nach Art. 12 Abs. 1 StHG unter Einbezug der verdeckten Kapitaleinlage bestimmt (Art. 12 Abs. 1 StHG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.