Gesetzesartikel
Art. 12 IVG – Anspruch auf medizinische Massnahmen zur Eingliederung
2 Entscheide, in denen Art. 12 IVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kind von Grenzgängern mit Nierenfehlbildung in Frankreich: Anspruch auf medizinische Massnahmen der schweizerischen Invalidenversicherung verneint (Art. 9 Abs. 2 IVG)
- Schweizer Kind einer Grenzgängerin mit Wohnsitz in Deutschland beansprucht orthopädische Spezialschuhe: Anwendung von Art. 9 Abs. 2 IVG verstösst gegen Diskriminierungsverbot der VO 1408/71 (Art. 3 Abs. 1 VO 1408/71)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.