Gesetzesartikel
Art. 12 FZA – Günstigere Bestimmungen
2 Entscheide, in denen Art. 12 FZA eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Slowakischer Selbständiger mit langjähriger Sozialhilfeabhängigkeit verliert Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA: Keine existenzsichernde Geschäftstätigkeit nachgewiesen (Art. 12 Abs. 1 Anhang I FZA)
- Rumänische Prostituierte im Club: Qualifikation als unselbstständige Erwerbstätige verneint Selbstständigkeit, Beschwerde abgewiesen (Art. 10 FZA)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.