Gesetzesartikel
Art. 12 AVG – Bewilligungspflicht
2 Entscheide, in denen Art. 12 AVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Personalverleiherin muss Vorsorgebeiträge für eingesetzte Mitarbeitende entrichten, wenn der Einsatzbetrieb unter den betrieblichen Geltungsbereich eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags fällt (Art. 20 Abs. 3 AVG)
- Konzernmanagementgesellschaft verrechnet Stewardship-Kosten an Holding: Arbeitgeberfunktion und Drittpreisbestimmung entscheiden über Mehrwertsteuerpflicht (Art. 21 Abs. 1 aMWSTG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.