Gesetzesartikel
Art. 12 ATSG – Selbstständigerwerbende
2 Entscheide, in denen Art. 12 ATSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Selbstständige Ärztin mit Einkommen über Fr. 90'000.- beantragt Corona-Erwerbsersatz trotz Teilarbeitsverbot: Anspruch abgelehnt, da Verordnung abschliessend regelt und keine Lücke besteht (Art. 2 Abs. 3 und 3 bis Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall)
- Geschäftsführer einer GmbH und Verwaltungsratsmitglied einer AG erhält keine doppelte Corona-Erwerbsausfallentschädigung: Höchstbetrag von Fr. 196.– pro Tag gilt gesamthaft für alle arbeitgeberähnlichen Stellungen (Art. 5 Abs. 3 Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.