Gesetzesartikel
Art. 11b VwVG – Vertretung und Verbeiständung: Zustellungsdomizil
2 Entscheide, in denen Art. 11b VwVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schweizerin mit ausserordentlicher IV-Rente zieht nach Brasilien: Rente darf bis 30. September 2023 weiterbezogen werden, danach erlischt Anspruch (Art. 42 AHVG)
- Zugang zu Namen von Firmenexperten im Zulassungsdossier eines Medikaments: Öffentliches Transparenzinteresse überwiegt, aber Anhörung der Dritten ist zwingend (Art. 7 Abs. 2 BGÖ)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.