Gesetzesartikel
Art. 11a SKV – Durchführung der Atemalkoholprobe mit einem Messgerät
2 Entscheide, in denen Art. 11a SKV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Promovierter Rechtsanwalt fährt mit 0.4 mg/l Atemalkohol: Verzicht auf Blutprobe nach Kenntnis des Messergebnisses rechtsgültig, Verurteilung wegen qualifizierter Fahrunfähigkeit bestätigt (Art. 91 Abs. 2 lit. a SVG)
- Beschwerde gegen Urteil wegen Fahruntüchtigkeit: Vorinstanz prüft nicht, ob Blutentnahme rechtmässig angeordnet wurde (Art. 112 Abs. 1 lit. b BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.