Gesetzesartikel
Art. 117a BV – Medizinische Grundversorgung
2 Entscheide, in denen Art. 117a BV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ärztevereinigung und Facharzt klagen gegen kantonale Höchstzahlen für OKP-Zulassung: Verordnung auf richtiger Normstufe, keine Verletzung der Wirtschaftsfreiheit oder Grundversorgung (Art. 55a KVG)
- Bundesrat passt TARMED-Tarifstruktur an: Lineare Kürzung der Taxpunkte für technische Leistungen ist zulässig, auch unter Berücksichtigung politischer Ziele (Art. 43 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5bis KVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.