Gesetzesartikel
Art. 117 IPRG – Fehlen einer Rechtswahl
2 Entscheide, in denen Art. 117 IPRG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Architektenvertrag mit Planungs- und Bauleistung: Mehrere charakteristische Leistungen begründen örtliche Zuständigkeit am Erfüllungsort (Art. 31 ZPO)
- Internationaler Kaufvertrag über Spinnerei: Rückzahlungspflicht bestätigt, Beweislast für Nichtlieferung korrigiert, Sache zurückgewiesen (Art. 8 ZGB, Art. 51 CISG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.