Gesetzesartikel
Art. 117 BV – Kranken- und Unfallversicherung
2 Entscheide, in denen Art. 117 BV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Krankenversicherer verlangt Verfügung gegen BAG-Weisungen zu Prämienfälligkeit und Kündigungsfristen: Nichteintreten bestätigt, keine Privatautonomie (Art. 117 Abs. 1 BV)
- Spital rechnet Transportkosten auf Privatabteilung separat: Tarifschutz KVG gilt nur für Allgemeinabteilung, Beschwerde abgewiesen (Art. 44 Abs. 1 KVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.