Gesetzesartikel
Art. 116 IPRG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 116 IPRG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Rückversicherer mit Sitz in Peru verlangt Einsicht in Geschäftsberichte der Schweizer Rückversicherungsgesellschaft: Gerichtsstandsklausel erfasst Einsichtsanspruch nicht, Gläubigerstellung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bewiesen (Art. 958e Abs. 2 OR)
- Internationaler Gerichtsstand bei Druckguss-Geschäft: Erfüllungsort der Dienstleistungen und Zahlungsort der Kaufpreisforderung liegen in der Schweiz (Art. 5 LugÜ)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.