Gesetzesartikel
Art. 116 BV – Familienzulagen und Mutterschaftsversicherung
3 Entscheide, in denen Art. 116 BV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Selbständige Rechtsanwältin beantragt Betriebszulage während Mutterschaft: Kein Anspruch nach EOG, keine Diskriminierung nach EMRK (Art. 16e Abs. 2 EOG)
- Mutter mit hospitalisiertem Neugeborenen beansprucht Lohnfortzahlung während Aufschub des Mutterschaftsurlaubs: Ungleichbehandlung im kantonalen Personalrecht verstösst gegen Bundesrecht und Verfassung (Art. 49 Abs. 1 BV)
- Thurgauer Beamtin erhält Lohnfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nach aufgeschobenem Mutterschaftsurlaub (Art. 8 Abs. 1 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.