Gesetzesartikel
Art. 116 AIG – Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts
2 Entscheide, in denen Art. 116 AIG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Helferin fördert rechtswidrige Einreise eines Asylbewerbers nach Dublin-Überstellung nach Italien: Notstandshilfe entfällt mangels absoluter Subsidiarität (Art. 116 Abs. 1 lit. a i.V.m. Abs. 2 AlG)
- Kosovarischer Staatsangehöriger mit Niederlassungsbewilligung: Widerruf wegen mutwilliger Schuldenwirtschaft und zahlreicher strafrechtlicher Verurteilungen nach Verwarnungen (Art. 63 Abs. 1 lit. b AIG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.