Gesetzesartikel
Art. 114 OR – Erlöschen der Nebenrechte
2 Entscheide, in denen Art. 114 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Bankkunde verlangt Erstattung unrechtmässiger Abverfügungen: Zinsanspruch vollständig getilgt durch Zahlung Dritter aufgrund von unechter Solidarität (Art. 51 OR)
- Alleinerbe klagt auf Schadenersatz aus mündlich vereinbartem obligatorischem Wohnrecht: Ansprüche erlöschen mit Tod des Berechtigten, da Wohnrecht nach Art. 776 Abs. 2 ZGB unvererblich ist
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.