Gesetzesartikel
Art. 113 UVV – Klassen und Stufen
2 Entscheide, in denen Art. 113 UVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unfallversicherer reiht Altersheim nach Kündigung eines Rahmenvertrags höher ein: Mangelnde Begründung und fehlende Tarifgrundlagen verletzen das rechtliche Gehör (Art. 92 Abs. 5 UVG)
- Unternehmen klagt gegen Prämienerhöhung bei Berufsunfallversicherung: Einreihung in Klasse 45G mit BBV-Anteil von 19% statt 25% und Prämiensatz von 1.78% rechtmässig (Art. 92 Abs. 1 UVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.