Gesetzesartikel
Art. 113 StGB – Tötung: Totschlag
2 Entscheide, in denen Art. 113 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Notwehrexzess nach verbaler Provokation: Entschuldbarkeit verneint, Strafmilderung nach Art. 16 Abs. 1 StGB (Art. 111 StGB)
- Mord an Partnerin und versuchte Tötung des Säuglings: Schuldspruch bestätigt, Kostenentscheid wegen Gehörsverletzung aufgehoben (Art. 112 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.