Gesetzesartikel
Art. 113 MG – Persönliche Waffe
2 Entscheide, in denen Art. 113 MG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Risikoerklärung wegen Raubes mit Waffe: Abgabe persönlicher Armeewaffe verweigert, Verhältnismässigkeit bejaht (Art. 113 MG)
- Risikoerklärung wegen Gewalttaten und fehlender Selbstbeherrschung: Abgabe persönlicher Armeewaffe verweigert, kein Anspruch auf mündliche Anhörung (Art. 113 MG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.