Gesetzesartikel
Art. 112 OR – Vertrag zugunsten eines Dritten
2 Entscheide, in denen Art. 112 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Belegzahnarzt führt stationäre Behandlung in SwissDRG-Klinik ohne Voranmeldung: Kein Anspruch auf Vergütung nach SSO-Tarifvertrag (Art. 13 Abs. 1 IVG)
- Versicherungsmakler vermittelt Bruttopolicen für 2013, wird aber am 12. Dezember 2012 gekündigt: Kein Honoraranspruch gegen Versicherungsnehmer, da Verzicht auf direkte Zahlung vereinbart (Art. 112 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.