Gesetzesartikel
Art. 111d AsylG – Gebühren
2 Entscheide, in denen Art. 111d AsylG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Wiedererwägungsgesuch: Fristgerechte Zahlung des Gebührenvorschusses nachgewiesen, Nichteintretensentscheid aufgehoben und Sache zur Neubeurteilung zurückgewiesen (Art. 111d AsylG)
- Türkischer Staatsangehöriger beantragt Asyl wegen Terrorfinanzierungsvorwurf: Keine Verfolgungsgefahr, Wegweisungsvollzug zumutbar (Art. 3 Abs. 1 AsylG, Art. 83 Abs. 1–4 AIG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.